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   BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51   

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BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51 (https://dejure.org/1951,2999)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1951 - 4 StR 646/51 (https://dejure.org/1951,2999)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1951 - 4 StR 646/51 (https://dejure.org/1951,2999)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Fortgesetzter Betrug durch Annahme eines Steuerbetrages - Falschbeurkundung im Amt durch Erteilung von beglaubigten Abschriften einer erdichteten Zahlungsaufforderung

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 13.12.1935 - 4 D 1008/35

    1. Zur Grenzziehung zwischen Amtsunterschlagung und Betrug. Ist Tateinheit

    Auszug aus BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51
    Da der Angeklagte den ihm von F. gezahlten Betrag durch Betrug, also schon mit dem Willen erlangt hat, sich die Verfügungsmöglichkeit über ihn zu verschaffen, konnte er ihn nicht mehr unterschlagen; indem er ihn später für sich verwandte, nutzte er nur die durch den Betrug geschaffene Lage aus (RGSt 15, 426; 22, 306, 308; 70, 12, 13).

    Etwas anderes wird auch in der von der Revision angeführten Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 70, 12, 15 nicht ausgeführt.

  • RG, 17.06.1935 - 3 D 420/35

    Kann von einer fälschlich angefertigten Urkunde auch dadurch zum Zwecke einer

    Auszug aus BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51
    Das genügt nicht, um den Tatbestand der Urkundenfälschung zu verwirklichen, da einer der Fälle, in denen die Rechtsprechung in der Herstellung der Abschrift einer in Wirklichkeit nicht vorhandenen oder verfälschten Urkunde ausnahmsweise eine Urkundenfälschung erblickt, ersichtlich nicht vorliegt (RGSt 59, 13; 69, 228; 76, 332, JW 1937, 759 Nr. 23, HRR 1940, 712, DR 1943, 33 Nr. 2).
  • RG, 26.04.1887 - 832/87

    Unter welchen Voraussetzungen ist Unterschlagung an einer Sache möglich, welche

    Auszug aus BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51
    Da der Angeklagte den ihm von F. gezahlten Betrag durch Betrug, also schon mit dem Willen erlangt hat, sich die Verfügungsmöglichkeit über ihn zu verschaffen, konnte er ihn nicht mehr unterschlagen; indem er ihn später für sich verwandte, nutzte er nur die durch den Betrug geschaffene Lage aus (RGSt 15, 426; 22, 306, 308; 70, 12, 13).
  • RG, 12.06.1936 - 1 D 187/36

    Sind auch die Vertragsangestellten eines Arbeitsamtes, die nur in der

    Auszug aus BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51
    Vielmehr wird die Beamteneigenschaft im strafrechtlichen Sinne durch jede Tätigkeit begründet, die in den Aufgabenkreis der Anstellungsbehörde fällt, staatlichen Zwecken dient und nicht ganz untergeordneter Natur ist (RGSt 70, 234).
  • RG, 21.01.1943 - 2 D 450/42

    Es liegt in der Regel noch keine Urkundenfälschung darin, daß der Täter die

    Auszug aus BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51
    Das genügt nicht, um den Tatbestand der Urkundenfälschung zu verwirklichen, da einer der Fälle, in denen die Rechtsprechung in der Herstellung der Abschrift einer in Wirklichkeit nicht vorhandenen oder verfälschten Urkunde ausnahmsweise eine Urkundenfälschung erblickt, ersichtlich nicht vorliegt (RGSt 59, 13; 69, 228; 76, 332, JW 1937, 759 Nr. 23, HRR 1940, 712, DR 1943, 33 Nr. 2).
  • RG, 10.06.1937 - 3 D 391/37

    1. Macht sich ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle, der eine nicht vorhandene

    Auszug aus BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51
    Bei der Erteilung von beglaubigten Abschriften der erdichteten Zahlungsaufforderung des Abteilungsvorstehers Heider kann der Angeklagte sich daher der Falschbeurkundung im Amt nach § 348 Abs. 1 StGB schuldig gemacht haben, wenn er - was im Urteil nicht klargestellt ist - zur Beglaubigung von Abschriften der Verfügungen der zeichnungsberechtigten Beamten des Finanzamts befugt war; ob er nach der innerdienstlichen Geschäftsordnung hierfür zuständig war, ist unerheblich (RG JR 1926, Rechtsprechung Nr. 1577; RGSt 71, 224).
  • RG, 27.04.1925 - III 118/25

    Kann Amtsunterschlagung (§ 350 StGB.) mit einem Vergehen gegen § 348 Abs. 2 StGB.

    Auszug aus BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51
    Ebenso kommt Tateinheit mit einem in gewinnsüchtiger Absicht begangenen Vergehen gegen § 133 Abs. 2 StGB in Betracht, da dieser Tatbestand weder in dem des § 348 Abs. 2 StGB aufgeht (RGSt 58, 334) noch von dem Tatbestand des § 350 StGB voll umfaßt wird (RGSt 59, 174, 339; GA 68, 216; JW 1927, 1155 Nr. 22; 2856 Nr. 17; HRR 1940, 576).
  • RG, 26.01.1931 - III 1050/30

    1. In welchem Verhältnis steht die Urkundenverfälschung nach § 348 Abs. 2 StGB.

    Auszug aus BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51
    In Tateinheit hiermit kann sich der Angeklagte zugleich der Amtsunterschlagung nach § 350 StGB schuldig gemacht haben, indem er sich die in seinem Gewahrsam befindlichen Steuerbescheide zueignete, um sie zur Täuschung der Steuerschuldner zu verwenden (RGSt 65, 102).
  • RG, 23.12.1924 - I 700/24

    1. Kann die zu den Gerichtsakten überreichte Abschrift einer Klageschrift als

    Auszug aus BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51
    Das genügt nicht, um den Tatbestand der Urkundenfälschung zu verwirklichen, da einer der Fälle, in denen die Rechtsprechung in der Herstellung der Abschrift einer in Wirklichkeit nicht vorhandenen oder verfälschten Urkunde ausnahmsweise eine Urkundenfälschung erblickt, ersichtlich nicht vorliegt (RGSt 59, 13; 69, 228; 76, 332, JW 1937, 759 Nr. 23, HRR 1940, 712, DR 1943, 33 Nr. 2).
  • RG, 17.10.1938 - 5 D 597/38

    1. Ein Justizsekretär, zu dessen dienstlichen Aufgaben es gehört, dafür zu

    Auszug aus BGH, 06.12.1951 - 4 StR 646/51
    (RGSt 73, 6).
  • RG, 25.01.1892 - 3920/91

    1. Gehören die an die Kassen der Staatseisenbahnen zu entrichtenden Frachtbeträge

  • RG, 28.10.1924 - I 760/24

    1. Ist Tateinheit eines Vergehens gegen § 133 Abs. 2 StGB. möglich a) mit einem

  • RG, 10.04.1905 - 5515/04

    1. Sind die bei den preußischen Amtsgerichten zu führenden Strafprozeßregister

  • BGH, 06.08.1953 - 4 StR 316/53

    Rechtsmittel

    Dann hätten die späteren Zueignungshandlungen aber nur die Natur einer straflosen Nachtat; denn sie stellten die Ausnutzung der durch die Straftat geschaffenen Lage dar (RGSt 22, 306, 308; 52, 163; 61, 37; 68, 204, 209; 70, 12; HRR 1928, 1538; DJ 1937, 552; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951; 4 StR 114/52 in L-M Nr. 3 zu § 350 StGB).
  • BGH, 24.04.1959 - 4 StR 86/59

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 6. Dezember 1951 - 4 StR 646/51 - einen mit "Dienstgeschäften nur vorbereitender und für die Öffentlichkeit nicht bemerkbarer Art" betrauten Beamten wegen Untreue nach § 266 für strafbar erklärt, weil er durch Unterschlagung ihm von Steuerschuldnern gegebener Gelder, zu deren Empfangnahme er nicht ermächtigt war, den Eingang geschuldeter Steuerbeträge bei der Finanzkasse verhindert und dadurch seine Treupflicht verletzt hat, die dahin ging, die steuerlichen Belange des Staates wahrzunehmen.
  • BGH, 26.06.1952 - 4 StR 9/52

    Rechtsmittel

    Die Verurteilung wegen Untreue ist dagegen nicht zu beanstanden; denn der Angeklagte hat die ihm kraft behördlichen Auftrags obliegende Pflicht zur Wahrung der Vermögensinteressen der Stadt M. verletzt, indem er die ihm für diese übergebenen Stromgebühren nicht ablieferte (BGH Urt v. 6. Dezember 1951 - 4 StR 646/51 -).
  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 781/51

    Rechtsmittel

    Dieser Gesichtspunkt legt zwar die Prüfung der Frage nahe, ob etwa in dem irreführenden Verhalten des Angeklagten ein Betrug und in der nachfolgenden Zueignung der jeweils vereinnahmten Gelder eine straflose Nachtat zu finden ist (RGSt 68, 204, 209 f; 70, 12 f; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951).
  • BGH, 04.03.1954 - 4 StR 546/53

    Rechtsmittel

    Eine Unterschlagung und somit auch eine Amtsunterschlagung wäre indessen dann ausgeschlossen, wenn der Angeklagte den Gewahrsam an den Geldern schon durch eine strafbare Handlung mit dem Willen erlangt hätte, sich die Verfügungsmöglichkeit darüber zu verschaffen; denn dann würde jede weitere Betätigung des Zueignungswillens sich lediglich als eine Ausnutzung der durch die Straftat geschaffenen Lage darstellen (RGSt 22, 306, 308; 52, 163; 61, 37; 68, 204, 209; 70, 12; HRR 1928 Nr. 1538; DJ 1937, 552; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951; 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952 in Lindenmaier-Möhring Nr. 3 zu § 350 StGB; 4 StR 316/53 vom 6. August 1953).
  • BGH, 09.12.1952 - 1 StR 505/52

    Rechtsmittel

    In diesem Falle hätte sie sich nicht der erschwerten Amtsunterschlagung, sondern des Betrugs nach § 263 StGB schuldig gemacht (RGSt 68, 204, 209, 210; 70, 12; 73, 6; BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951 und 4 StR 114/52 vom 16. Oktober 1952).
  • BGH, 09.07.1953 - 4 StR 153/53

    Rechtsmittel

    Dass der Angeklagte im wesentlichen nur die Entschliessungen des zeichnungsberechtigten Sachbearbeiters Dr. S. vorzubereiten hatte, stand der Annahme hoheitlicher Verrichtungen nicht entgegen (BGH 4 StR 646/51 vom 6. Dezember 1951).
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